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Genehmigungskriterien für Fahrten zur ambulanten Behandlung


nicht genehmigungspflichtige Fahrten sind :

- Einweisungsfahrten in Krankenhäuser
- Entlassungsfahrten aus Krankenhäuser
- 5 Tage vor einer Krankenhauseinweisung
- nach Krankenhausentlassung nachstationäre
  Behandlungsfahrten nur bis zu 14 Tagen



genehmigungspflichtige Fahrten, die
die Krankenkasse garantiert übernimmt


- Dialysefahrten
- Fahrten zur Bestrahlung
- Fahrten zur Chemo , Onkologie und Rheumatologie
- Fahrten zur psychiatrischen Tagesklinik



ambulante Fahrten übernimmt die Krankenkasse,
auch wenn folgende Kriterien erfüllt sind:



- Pflegestufe 2 oder 3
- Schwerbehindertenausweis mit folgenden Buchstaben AG, BL
  und H (diese Fahrten müssen trotzdem von der Kasse
  genehmigt werden)





Liegt die Pflegestufe 1 vor, muß bei der Kasse vorher die Genehmigung zur Kostenübernahme für ambulante Fahrten
eingeholt werden. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Es wäre gut, wenn der zuständige Hausarzt ein entsprechendes Schreiben hierzu aufsetzt und  die Notwendigkeit  eines Transportes bestätigt. Das gilt im übrigen auch für alle weiteren Transporte, die beantragt werden, wenn keine Pflegestufe usw. vorliegt. Wenn es weitere Fragen geben sollte bin ich unter folgender Telefonnummer zu erreichen.






Tel.   0171/1904801
oder  0381/8087422


Karsten Grimm

Patiententransfer

 

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