Genehmigungskriterien für Fahrten zur ambulanten Behandlung
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nicht genehmigungspflichtige Fahrten sind :
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- Einweisungsfahrten in Krankenhäuser
- Entlassungsfahrten aus Krankenhäuser
- 5 Tage vor einer Krankenhauseinweisung
- nach Krankenhausentlassung nachstationäre
Behandlungsfahrten nur bis zu 14 Tagen
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genehmigungspflichtige Fahrten, die
die Krankenkasse garantiert übernimmt
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- Dialysefahrten
- Fahrten zur Bestrahlung
- Fahrten zur Chemo , Onkologie und Rheumatologie
- Fahrten zur psychiatrischen Tagesklinik
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ambulante Fahrten übernimmt die Krankenkasse, auch wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
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- Pflegestufe 2 oder 3
- Schwerbehindertenausweis mit folgenden Buchstaben AG, BL
und H (diese Fahrten müssen trotzdem von der Kasse
genehmigt werden)
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Liegt die Pflegestufe 1 vor, muß bei der Kasse vorher die Genehmigung zur Kostenübernahme für ambulante Fahrten
eingeholt werden. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Es wäre gut, wenn der
zuständige Hausarzt ein entsprechendes Schreiben hierzu aufsetzt und die Notwendigkeit eines Transportes bestätigt.
Das gilt im übrigen auch für alle weiteren Transporte, die beantragt werden, wenn keine Pflegestufe usw. vorliegt.
Wenn es weitere Fragen geben sollte bin ich unter folgender Telefonnummer zu erreichen.
Tel. 0171/1904801
oder 0381/8087422
Karsten Grimm
Patiententransfer |

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